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Preisbindung
(engl. price fixing) Preisbindung bedeutet, dass ein Anbieter (Angebot) andere Anbieter in der Gestaltung ihrer Preispolitik zu einem bestimmten Vorgehen verpflichtet. Im Allgemeinen handelt es sich um eine vertikale Preisbindung zweiter Hand, durch die insbesondere Hersteller die in den Absatzweg eingeschalteten Handelsbetriebe zur Einhaltung vorgegebener Preise zwingen. In vielen Ländern ist die Preisbindung zweiter Hand verboten, mit Ausnahmen (Verlagserzeugnisse, verschreibungspflichtige Pharmazeutika, weitere regulierte Bereiche) seit 1973 auch in Deutschland gem. §§ 14, 15 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Durch die Preisbindung wird der Aktionsspielraum des Handels in der Preispolitik weitgehend eingeschränkt, beim Verbot der Preisbindung verliert dagegen die Herstellerseite preispolitische Handlungsmöglichkeiten, denn sie kann nur über Fabrikabgabe preise oder unverbindliche Preisempfehlungen indirekt Einfluss auf die Endpreise und damit verbundene Imagewirkungen nehmen.
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