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Pensionsgeschäfte

(engl. pension transaction) Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um Offenmarktgeschäfte zwischen der 4 Europäischen Zentralbank (EZB) und Kreditinstituten mit Rückkaufsvereinbarung. Die EZB erwirbt von den Kreditinstituten zentralbankfähige Sicherheiten (z. B. festverzinsliche Wertpapiere) unter der Bedingung, dass die Verkäufer die Sicherheiten gleichzeitig per Termin zurückkaufen. Pensionsgeschäfte werden im Tenderverfahren ausgeschrieben. Dabei unterscheidet man Mengentender, bei denen die EZB den Zinssatz (Zinsen) festlegt und die Kreditinstitute in ihren Geboten die Beträge nennen, die sie aufzunehmen wünschen, und den Zinstender, bei dem die Kreditinstitute die gewünschten Beträge in Abhängigkeit von verschiedenen Zinssätzen mitteilen müssen. Die EZB teilt dann die von ihr gewünschte Menge auf der Basis der Zinsnennungen der Kreditinstitute zu. Pensionsgeschäfte haben Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen. Die zugeteilte Menge, der Zinssatz und die Laufzeit der Pensionsgeschäfte richtet die EZB an der von ihr gewünschten Liquiditätsversorgung (Liquidität) der Kreditinstitute und damit entsprechend ihrer geldpolitischen Zielsetzung aus. Eine Verringerung des Zuteilungsvolumens führt bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Zuteilungssatzes zu einer Verringerung des Kredit und Geldschöpfungspotenzials mit einer gleichzeitigen Erhöhung des Zinsniveaus.

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