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Patent

(engl. patent, licence) Erfindungen neuer Produkte oder neuer Herstellungsverfahren können durch ein Patent (von lat. patens = offener Brief) geschützt werden, das schriftlich beim Deutschen Patentamt in München beantragt werden muss. Ein Patent setzt die Patentfähigkeit einer Erfindung voraus; andernfalls kann sie nur als Gebrauchsmuster geschützt werden. Soweit eine schutzwürdige Erfindung vorliegt, wird gegen eine jährlich zu leistende Gebühr das Patent erteilt. Sein Inhaber hat dann für höchstens 20 Jahre das Recht, die patentierte Er findung ausschließlich wirtschaftlich zu verwerten (siehe auch Lizenz). Das ausschließliche Nutzungsrecht kann der Patentinhaber ganz oder zum Teil durch einen Lizenzvertrag auf andere Personen übertragen. Einzelheiten sind im Patentgesetz geregelt. Patente sind immaterielle Vermögensgegenstände, die auf der Aktivseite der Bilanz (Aktiva) ausgewiesen werden, sofern sie entgeltlich erworben wurden.

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