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Organgesellschaft

ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht.

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