Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Kreditoren
Nachkalkulation

Öffentliches Recht

Das Rechtswesen wird unterteilt in Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Öffentliche Recht unterteilt sich in das Staats- oder Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht. Es regelt insofern das Verhältnis der Verwaltungsträger und Verfassungsorgane zueinander und das Verhältnis des Bürgers zu Staat und Verwaltungsträgern (Befugnisse des Staates und Ansprüche der Bürger).

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