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Öffentliche Güter

sind Güter, die ein öffentliches Bedürfnis decken (z.B. Straßenbau, Infrastruktur, Verteidigung). Sie können von Privatpersonen selbst nicht erstellt werden, sondern sie werden vom Staat bereitgestellt (auch bei eventuell fehlendem Privatbedürfnis, weil es im öffentlichen Interesse liegt: sogenannte meritorische Güter, z.B. Schulwesen). Weiterhin besteht Nichtausschließbarkeit, d.h. daß jeder das Gut in Anspruch nehmen könnte, ohne dafür zu bezahlen. Deshalb werden öffentliche Güter fast ausschließlich vom Staat erstellt und über Abgaben finanziert.

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