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Weitere Begriffe :
Bereitstellungsplanung
Aktiensplit
Abwertung

Neutraler Aufwand

Der neutrale Aufwand ist ein Begriff aus der Kostenrechnung.

Neutrale Aufwände setzten sich zusammen aus:

1. Betriebsfremder Aufwand
Diese Aufwände stehen in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe, d.h. sie werden nicht durch Erstellung von Betriebsleistungen verursacht.
Beispiele:
· Pacht für ein nicht dem Betrieb dienendes Grundstück
· Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude

2. Außerordentlicher Aufwand
Diese Aufwände sind zwar betrieblich, aber fallen zeitlich und der Höhe nach unregelmäßig an.
Beispiele:
· Forderungsausfall
· Kursverluste
· Schadensfälle, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.

3. Periodenfremder Aufwand
Diese Aufwände sind zwar auch betriebsbedingt, fallen aber in einer anderen Abrechnungsperiode an.
Beispiele:
· Mietvorauszahlungen

4. Sonstige neutrale Aufwände
Dazu gehören alle sonstigen Positionen, die in der Kostenrechnung anders behandelt werden.
Beispiele:
· Abschreibungen
· Zinsen für das Fremdkapital (Fremdkapitalzinsen)

In der Kostenrechnung werden neutrale Aufwände ausgeschieden.

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