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Namensaktie
Eine Namensaktie enthält den Namen des Inhabers dieses Wertpapiers. Der Anteil an einer Aktiengesellschaft, der mit der Aktie verbunden ist, befindet sich also im Besitz einer namentlich feststehenden Person, und nur diese Person kann die Rechte und Pflichten eines Aktionärs ausüben. Namensaktien lassen sich nicht ohne weiteres handeln. Sie können allein durch Indossament übertragen werden.
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