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Moral Hazard
Subjektives Risiko
Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der alle Risiken bezeichnet, die sich aus der Person (auch Gesellschaft) des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten ergeben. Hierzu gehören unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Rechtsempfinden sowie das Risikoempfinden der versicherten Person (Firma). In einem weiteren Sinne wird hierunter das verminderte Risikobewußtsein eines Versicherten gegenüber der versicherten Sache gekennzeichnet. Beispiele sind zu geringe Sicherheitsvorkehrungen im See- oder Luftfrachtverkehr, so daß eventuell Sach- bzw. Personenschäden nicht zu Lasten des Verfrachters gehen, sondern von Versicherungen getragen werden. Zur Erhöhung des Risikobewußtseins tragen versicherungsvertraglich fixierte Sorgfaltspflichten, regelmäßige Kontrollen sowie das Bewußtsein gemeinsamer Interessen von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber durch Gewinn-, Prämien- oder Bonussysteme und Franchisen bei. Der Begriff «Moral Hazard» spielt auch bei der Diskussion und Behandlung von internationalen Schuldenfragen eine Rolle. Als «Moral Hazard» wird hier das Risiko bezeichnet, daß internationale Stützungsaktionen - insbesondere auch solche mit Einsatz von öffentlichen Geldern durch den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbankgruppe und Regierungen - falsche Signale setzen können, indem sie nachteilige Folgen unangemessener Wirtschaftspolitiken von Schuldnerländern bzw. Fehleinschätzungen von -privaten - Gläubigern abwenden oder zumindest abmildern und damit den Anreiz zu wirtschaftspolitischem Wohlverhalten auf seiten der kreditnehmenden Länder sowie das Risikobewußtsein auf seiten der Kreditgeber mindern.
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