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Monopolkommission
ist ein fünfköpfiges Gremium, das aufgrund des GWB besteht. Die Kommission hat die Aufgabe, alle 2 Jahre einen Bericht über Konzentration in der Wirtschaft sowie über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zu diesem Bereich vorzulegen. Sie ist insbesondere berechtigt, Vorschläge zur Änderung des GWB zu machen, um die Wettbewerbsaufsicht wirksam zu erhalten. Mitglieder sind Sachverständige mit praktischer und wissenschaftlicher Erfahrung, sie dürfen keine Interessenvertreter sein.
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