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Mehrkosten

1. Begriffserläuterung:

a) Im weiteren Sinne sind Mehrkosten solche, die über einen verglichenen Kostenwert - z.B. Eigenfertigungskosten - hinausgehen, also z.B. durch Fremdbezug entstandene Mehrkosten.

b) Im engeren Sinne bezeichnet man alle über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z.B. Kosten für Zeit- und Lohnüberschreitungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten, Fertigungsausschuss, Materialnachforderungen und Schwund bei lagernden Rohstoffen als Mehrkosten.

2. Handelt es sich um gravierend zu hohe, außergewöhnliche Mehrkosten, kann man diese als Verluste aus Wagnissen behandeln.

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