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Mehrheit

bei einer Abstimmung bedeutet, daß eine bestimmte Anzahl von Stimmen im Verhältnis zu den anwesenden Personen oder Kapitalanteilen erforderlich ist. Man unterscheidet die einfache (mehr als 50% der abgegebenen Stimmen) und die qualifizierte Mehrheit (abgegebene Stimmen müssen einen vorher festgelegten Umfang übersteigen, z.B. 2/3 oder 3/4). In der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ist z.B. 3/4 -Mehrheit zum Beschluß einer Fusion oder der Auflösung der Gesellschaft nötig. Eine Mehrheitsbeteiligung (Beteiligung) liegt vor, wenn ein Unternehmen (über die Sperrminorität hinaus) über 50% der Anteile eines anderen Unternehmens hält.

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