Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Bedingte Kapitalerhöhung
Doppelbesteuerung
Konvergenzkriterien

Mantelgesellschaft

Bei einer Mantelgesellschaft handelt es sich um ein früher aktives und jetzt abgewickeltes Unternehmen, dessen leere Hülle („Mantel“) nun für eine neue Tätigkeit zur Verfügung gestellt und verkauft wird.
Das Problem ist, dass meist ist nicht mehr exakt überprüfbar ist, ob diese Unternehmen ursprünglich korrekt gegründet und gesetzeskonform geführt wurden; auch dafür besteht aber im Insolvenzfall eine Haftung für den Nachfolger.

Die Einlagen müssen auch hier ohnehin wieder aufgefüllt werden.

Die sogenannten Mantelgesellschaften sind also mit Vorsicht zu betrachten.

siehe auch >>> Vorratsgesellschaft

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Mantel
 
Mantelkauf

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de