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Mantel

1. Bestandteil einer Aktie. 2. Bestandteil eines Pfandbriefs oder einer Schuldverschreibung. Der Mantel ist die Urkunde, die den eigentlichen, schuldrechtlichen Anspruch auf den Zins verbrieft (Nennwert, Zinssatz). Zum Mantel gehört der Zinsscheinbogen. 3. bei einer Kapitalgesellschaft die Gesamtheit aller Anteilsrechte, die ohne den eigentlichen Geschäftsbetrieb (Betrieb) ver- oder gekauft werden kann. Durch Mantelkauf kann eine Neugründung im Sinne des Handelsrechts umgangen werden (Kostenersparnis, Vermeiden einer besonderen Konzession), die alte Firma kann weitergeführt werden.

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