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Weitere Begriffe :
Quellensteuer
Instanz
Einlagenfinanzierung

Mahnung

Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, ist die Mahnung der erste Schritt des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderung. Die Mahnung stellt eine Aufforderung zur Zahlung dar. Ignoriert der Schuldner die Mahnung, hat das erhebliche rechtliche Konsequenzen. Der Gläubiger kann Verzugszinsen berechnen, er kann vom Vertrag zurücktreten, was beispielsweise beim Mietvertrag mit fatalen Folgen verbunden sein kann, und eventuell kann der Gläubiger Schadensersatz geltend machen.

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