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Lohnsteuer

ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber berechnet, abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Es gibt 6 Lohnsteuerklassen, wovon die jeweils gültige auf der Lohnsteuerkarte (von der Gemeindebehörde ausgestellt) vermerkt ist. Die Lohnsteuerkarte verbleibt in der Regel beim Arbeitgeber, sie gilt jeweils für ein Jahr und wird nach Aushändigung einer neuen Lohnsteuerkarte dem Finanzamt zurückgegeben. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann der Arbeitnehmer beim Finanzamt den Lohnsteuer-Jahresausgleich beantragen, wodurch er möglicherweise eine Steuerrückzahlung erhält.

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