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Lizenz

(engl. licence/license) Im Patent und Urheberrecht versteht man unter Lizenz die Erlaubnis (lat. licentia), ein patentiertes Recht (t Patent) eines anderen zeitweilig auszuwerten, ohne dass dabei das Recht (z. B. die Erfindung) selbst übertragen wird. Die Lizenz wird i. d. R. aufgrund eines (entgeltlichen) Lizenzvertrages (Vertrag) erteilt. Hat beispielsweise ein Erfinder nicht die Absicht, seine patentierte Erfindung wirtschaftlich selbst zu nutzen, so kann er seine Lizenz an einen anderen vergeben, der die Erfindung gegen Lizenzgebühren wirtschaftlich nutzt. Im Patentrecht handelt es sich um die Ausnutzung wirtschaftlicher und technologischer Erfindungen durch Unternehmen. Urheberrechtlich bedeutet der Begriff Lizenz die Erlaubnis zur wirtschaftlichen Nutzung von nur literarischen und musikalischen Erzeugnissen durch Verlage usw. (gg 31 Urhebergesetz [UrhG] ). Lizenzen sind immaterielle Vermögensgegenstände, die auf der Aktivseite (Aktiva) der Bilanz ausgewiesen werden, sofern sie entgeltlich erworben wurden.

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