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Liquidität
(engl. liquidity) Der Begriff Liquidität kann betriebswirtschaftlich in zweierlei Hinsicht interpretiert werden: Als Liquidität wird einerseits die Fähigkeit bezeichnet, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit termingerecht und betragsgenau nachzukommen (dispositive Liquidität). Sie ist gegeben, wenn zu jedem Zeitpunkt die Auszahlungen durch die Einzahlungen zuzüglich des Zahlungsmittel nfangsbestandes (Zahlungsmittel) gedeckt sind. Andererseits wird als Liquidität auch der Zahlungsmittelbestand und die Eigenschaft anderer Vermögensgegenstände bezeichnet, durch Veräußerung oder Beleihung zur Beschaffung von Zahlungsmitteln zu kommen (Liquidierbarkeit). Aus der Forderung nach Zahlungsfähigkeit folgt die Forderung, dass jederzeit genügend liquides bzw. liquidierbares Vermögen vorhanden sein muss, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Dies beinhaltet die Sicherung der gleichgewichtigen Kapitalstruktur eines Unternehmens, im Sinne der Einhaltung anerkannter Finanzierungsregeln (strukturelle Liquidität). Finanzwirtschaftliche Ziele sind Rentabilität, Liquidität und Sicherheit. Dabei kann die Liquidität im Sinne der jederzeitigen Zahlungsfähib keit als Unterziel oder als wichtigste, unabdingbare Nebenbedingung verstanden werden. Die Nichterfüllung hat die vorübergehende oder dauernde Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) zur Folge. Die Anforderung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit kann nicht bedeuten, dass das gesamte Vermögen oder ein Betrag in Höhe der Schulden in Form von Zahlungsmitteln gehalten werden muss. Vielmehr muss die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf ohne Verzögerung und mit geringen Transaktionskosten Vermögensgegenstände zu veräußern oder zu beleihen. Umschrieben wird hiermit die so genannte Geldnähe (Geld) von Vermögenspositionen (Liquiditätsgrade: Liquiditätskennzahlen).
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