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Leerverkauf / Leerverkäufe
Unter Leerverkauf versteht man den Verkauf eines Wertpapiers, welches der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt (noch) gar nicht besitzt.
Er muß sich dafür das Wertpapier von einem institutionellen Anleger leihen, wofür eine entsprechende Leihgebühr zu entrichten ist.
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