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Lastschrift

Die Lastschrift ist eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die Bewegung des Buchgeldes vom Zahlungspflichtigen zum Zahlungsempfänger erfolgt bei der Lastschrift auf Veranlassung des Zahlungsempfängers. Das heißt, nicht der Zahlungspflichtige löst den Zahlungsverkehr aus, wie etwa bei der Überweisung, sondern der Zahlungsempfänger. Seine Einwilligung zum Einzug einer Forderung per Lastschrift erklärt der Zahlungspflichtige entweder gegenüber seinem Kreditinstitut oder gegenüber dem Zahlungsempfänger. Das Verfahren für die Lastschrift ist bundeseinheitlich seit 1963 im sogenannten Lastschriftabkommen geregelt. Es gibt zwei Verfahren der Lastschrift, das Abbuchungsverfahren und die Einzugsermächtigung.(Einzugsermächtigungsverfahren) Beim Abbuchungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige an seine Bank den Auftrag, die Forderungen des Zahlungsempfängers, die dieser per Lastschrift stellt, zu begleichen. Ein solcher Abbuchungsauftrag wird in der Regel nicht für einen einmaligen Akt, sondern bis auf Widerruf erteilt. Bei der Einzugsermächtigung dagegen gestattet der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger direkt, per Lastschrift über sein Konto zu verfügen. Bestätigt der Zahlungsempfänger dem Kreditinstitut das Vorliegen einer Einzugsermächtigung, wird die Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen ohne Prüfung durchgeführt. Voraussetzung für das Einlösen einer solchen Lastschrift ist ausschließlich eine ausreichende Deckung des Kontos. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung seines Kontos sechs Wochen widersprechen. Das Einzugsermächtigungsverfahren empfiehlt sich vor allem für die Begleichung von regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsforderungen.

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