|
|
Landeszentralbanken (LZB)
waren bis 1957 selbständige, regionale Notenbanken. Nach Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes 1957 wurden sie mit der Bank Deutscher Länder zur Deutschen Bundesbank zusammengeschlossen. Die Landeszentralbanken wurden zu Hauptverwaltungen (Niederlassungen) der Bundesbank, behielten jedoch ihren Namen.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|