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Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER)

Die kurzfristige Erfolgsrechnung ist eine Erfolgsermittlung (Betriebserfolg = Betriebsertrag minus Kosten der betrieblichen Leistungserstellung) in kürzeren Abständen, z.B. vierteljährlich, monatlich oder sogar wöchentlich.

Das älteste Verfahren zur Ermittlung des Erfolgs ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Finanzbuchhaltung. Eine erhöhte Aussagefähigkeit wird erreicht durch die Aufspaltung des Erfolges in einen Betriebserfolg und einen neutralen Erfolg.

Bei der Ermittlung des Betriebserfolges wurde zunächst verfahren nach dem Prinzip des Gesamtkostenverfahrens, dessen Mängel zur Entwicklung des Umsatzkostenverfahrens beitrugen. Die Anwendung dieses Verfahrens auf Vollkostenbasis kann zu Fehlentscheidungen führen; eine brauchbare Grundlage für die Erfolgskontrolle liefert das Umsatzkostenverfahren auf Grenzkostenbasis.

Organisationsformen der kurzfristigen Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren auf Grenzkostenbasis sind die geschlossene Kostenträgererfolgsrechnung und die Artikelergebnisrechnung. Die kurzfristige Erfolgsrechnung wird durch die Bruttogewinnanalyse (absolut und engpaßbezogen) und die Break-even-Analyse erweitert.
Sie kann durch das Rechnen mit relative Einzelkosten und die Fixkostendeckungsrechnung ergänzt werden.

siehe auch >>> Kostenträgererfolgsrechnung

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Kurzfristige Erfolgsrechnung im Handel

 

 
 

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