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Kurssicherung

bedeutet, daß am Außenhandel teilnehmende Importeure und Exporteure Maßnahmen ergreifen, um sich gegen das Kursrisiko (Verschlechterung der Wechselkurse von Devisen) abzusichern. Einfachste Methode ist eine Rechnungsstellung, bei der ein Auslandskunde oder der Importeur in Inlandswährung bezahlen muß. Weitere Möglichkeiten sind der Diskont eines Akzepts des Auslandskunden, das auf ausländische Währung lautet; weiterhin die Forfaitierung und Geschäfte im Devisenterminhandel (Beispiel: Ein deutscher Importeur muß für bezogene Auslandsware in 3 Monaten 100.000 US-Dollar bezahlen. Gegen Verluste aus dem Geschäft sichert er sich, indem er den Kauf der US-Dollars sofort zum Terminkurs für später vereinbart und dann in 3 Monaten, wenn die Zahlung fällig ist, tätigt.

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