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Kündigung

(engl. dismissal, termination) Eine Kündigung ist die einseitige Lösung eines bestehenden und in der Regel länger befristeten Vertrags durch Erklärung an den anderen Vertragspartner. Die Kündigung unterscheidet sich von einem Rücktritt dadurch, dass durch die Kündigung der Vertrag mit Wirkung nur für die Zukunft, also nicht rückwirkend, aufgelöst wird. Es wird die ordentliche Kündigung, die an bestimmte Fristen und oftmals an sonstige gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Voraussetzungen gebunden ist, von der außerordentlichen Kündigung unterschieden, bei der dem einen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. In einigen Fällen (z. B. Mietverträgen, Arbeitsverträgen) hat das Gesetz im Interesse des sozial Schwächeren der Vereinbarungsfreiheit Grenzen gesetzt (z. B. Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer), so dass erst bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen eine Kündigung wirksam wird.

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