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Kreditversicherung
dient der Ausschaltung des Kreditrisikos. Man unterscheidet folgende Art: Waren-, Teilzahlungs-, Ausführkreditversicherung, Bürgschaften und Vertrauensschadensversicherung. Der Schaden tritt bei Illiquidität des Schuldners ein und ist in Höhe der Forderung abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts gedeckt. Vor Übernahme des Kreditrisikos erfolgt durch den Versicherungsgeber eine Prüfung der Bonität des Schuldners.
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