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Kreditinstitut
(engl. bank, lending agency) Kreditinstitute sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) Unternehmen, die Bankgeschäfte (Bank) betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise (Kaufmann) eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG aufgezählt (z. B. Einlagengeschäft [ Einlagen], Kreditgeschäft [ Kredit], Zahlungsverkehrsgeschäft [ Zahlungsmittel], Geldkartengeschäft, Netzgeldgeschäft). Das Betreiben auch nur eines dieser Geschäfte begründet bereits das Vorliegen eines Kreditinstituts. Für das Betreiben von Bankgeschäften ist die Erlaubnis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) erforderlich.
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