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Kreditgarantiegemeinschaft
Das sind privatwirtschaftlich organisierte Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, insbesondere der gewerblichen Wirtschaft wie dem Handel, dem Handwerk, dem Gaststätten- und Beherbergungswesen usw., die gegenüber den Kreditinstituten Ausfallbürgschaften (Bürgschaft) für Kredite an ihre Mitgliedsbetriebe übernehmen, wenn diesen Betrieben die üblichen Sicherheiten (Kreditsicherheit) nicht zur Verfügung stehen.
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