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Weitere Begriffe :
Gezeichnetes Kapital
Einheitswert
Erwerbswirtschaftliches Prinzip

Kreditanstalt für Wiederaufbau

(KfW oder KW) mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie wurde 1948 zur Förderung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft gegründet. Ihre Aufgaben sind: 1. Gewährung von Darlehen zum Wiederaufbau der Wirtschaft, soweit diese von anderen Kreditinstituten nicht gewährt werden können; 2. Gewährung von Darlehen für Exportgeschäfte von inländischen Unternehmen; 3. Bürgschaften für Projekte des Wiederaufbaus und des Exports; 1961 kam als 4. Aufgabenbereich die Finanzierung von Vorhaben der Entwicklungshilfe hinzu. Die Mittel für die Darlehensgewährung sichert die KfW durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und durch Aufnahme von Darlehen beim Bund, beim ERP-Sondervermögen, bei der Deutschen Bundesbank und im Ausland.

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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

 
 

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