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Kostenträgerverfahren

Das Kostenträgerverfahren dient der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen zwischen den Kostenstellen.

Bei Anwendung dieses Verfahrens werden die innerbetriebliche Leistungen als Kostenträger behandelt und über Ausgliederungskostenstellen, welche die primären Kostenarten der innerbetrieblichen Leistungen (- Einzelkosten und Gemeinkosten) aufnehmen, erfaßt ünd als sekundäre Kostenarten den empfangenden Kostenstellen belastet. Das Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenherstellung und Fremdbezug oder eine Aktivierung innerbetrieblicher Leistungen (z.B. Großreparaturen) erfolgen soll.

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