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Konzern
(engl. concern, group of affiliated companies) Der Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer s Unternehmen, der insbesondere dann entsteht, wenn ein großes und kapitalstarkes Unternehmen die Mehrheit der Aktien oder sogar alle Aktien mehrerer Aktiengesellschaften erwirbt und auf diese Weise Einfluss auf die Geschäftsführung gewinnt. Die einzelnen Unternehmen des Konzerns bleiben zwar rechtlich selbständig (sie treten z. B. weiterhin unter eigener Firma auf), sie stehen aber unter der einheitlichen wirtschaftlichen Leitung der Konzernspitze, die ihnen gegenüber Weisungsbefugnisse hat. Die Konzernleitung, die die Aktienmehrheit besitzt, wird auch Holding Gesellschaft genannt. Es gibt Konzerne, deren Unternehmen im selben Wirtschaftszweig (z. B. im Automobilbau) tätig sind (horizontale Konzerne), und solche, deren Unternehmen verschiedenen Wirtschaftszweigen bzw. verschiedenen Produktionsstufen (z. B. Automobilbau und Finanzdienstleister als Dienstleistungsbetrieb) angehören (vertikale Konzerne). Der horizontale Konzern hat die gleichen Zielsetzungen wie ein Kartell. Durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen eines Wirtschaftszweiges soll die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und eine marktbeherrschende Stellung (Marktformen) erreicht werden. Die vertikalen Konzerne streben insbesondere nach Rationalisierung (Sourcing Konzepte) und Erhöhung der 1 Wertschöpfung infolge von Spezialisierungsvorteilen.
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