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Konvertibilität
(engl. convertibility) Die Währung eines Landes ist dann frei konvertibel (von lat. convertere = umwandeln), wenn die Möglichkeit besteht, diese Währung jederzeit und in jeder Menge zum jeweiligen Wechselkurs in fremde Währungen (Devisen, Sorten) umzutauschen. Im Gegensatz zur freien Austauschbarkeit einer Währung erfolgt bei Devisenbewirtschaftung bzw. Devisenzwangswirtschaft eine staatliche Beschränkung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland (Bestandteil einer Planwirtschaft). In einer Marktwirtschaft ist sie Zeichen einer (zeitweiligen) Krisensituation. In der Bundesrepublik Deutschland bestand nach dem 2. Weltkrieg durch Besatzungsrecht Devisenbewirtschaftung, deren Bestimmungen durch das Außenwirtschaftsgesetz von 1961 endgültig aufgehoben wurden.
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