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Kontokorrentkredit
Formale Grundlage eines Kontokorrentkredits ist ein Kontokorrentkonto. Kontokorrentkredite, auch Kredite in laufender Rechnung genannt, sind in der Regel kurzfristige Kredite. Sie können durch ständige Erneuerung des Kreditvertrages allerdings auch verlängert werden (Prolongation). So räumen Kreditinstitute ihren Kunden häufig per Kontovertrag die Möglichkeit eines Dispositionskredits ein, die für die Laufzeit des Kontovertrages gilt (die Möglichkeit, nicht der jeweilige Kredit).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kontokorrent schafft das Handelsgesetzbuch (HGB). In den Paragraphen 255 bis 357 wird der Kontokorrent geregelt. Natürlich finden auch die Vorschriften des Kreditwesengesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung.
Die besondere Bedeutung der Kontokorrentkredite besteht in ihrer hohen Flexibilität. Der dem Kunden auf seinem Kontokorrentkonto bis zu einer bestimmten Grenze (Limit) eingeräumte Kredit verschafft dem Kunden eine ständige Liquiditätsreserve. Mit dieser Reserve kann er beispielsweise Liquiditätsengpässe überwinden. Wie alle Kredite ist auch der Kontokorrentkredit natürlich mit Kosten verbunden. Für eine Inanspruchnahme des Kredits werden Zinsen, Provisionen, Gebühren und ggf. auch Spesen fällig. Kontokorrentkredite sind beispielsweise der Betriebsmittelkredit, der Überbrückungskredit, der Dispositionskredit, der Zwischenkredit, der Saisonkredit und der Überziehungskredits.
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