Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Stammaktie
Kostentreiber (cost driver)
International Financial Reporting Standards

Konkurs

(engl. bankruptcy) Der Konkurs (von lat. concursus creditorum = Zusammentreffen mehrerer Gläubiger; umgangssprachlich auch Bankrott) ist eine besondere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahme zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger durch Liquidation des Schuldnervermögens (Schuldner, Vermögen) und Verteilung des Erlöses. Der Konkurs kann eine Folge der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens sein. Seit dem 1.1.1999 ist an die Stelle der Konkursordnung die Insolvenzordnung (InsO) (Insolvenz) getreten. Während der Konkurs auf die Liquidation des Unternehmens und Verteilung des Erlöses unter den Gläubigern abstellte, kann im Insolvenzverfahren auch versucht werden, in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens (Fortführung) zu erreichen ( Sanierung). Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen 4 Verbindlichkeiten zu befreien (§1 InsO).

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Konkurrenz
 
Konnossement

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de