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Konkurs
(engl. bankruptcy) Der Konkurs (von lat. concursus creditorum = Zusammentreffen mehrerer Gläubiger; umgangssprachlich auch Bankrott) ist eine besondere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahme zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger durch Liquidation des Schuldnervermögens (Schuldner, Vermögen) und Verteilung des Erlöses. Der Konkurs kann eine Folge der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens sein. Seit dem 1.1.1999 ist an die Stelle der Konkursordnung die Insolvenzordnung (InsO) (Insolvenz) getreten. Während der Konkurs auf die Liquidation des Unternehmens und Verteilung des Erlöses unter den Gläubigern abstellte, kann im Insolvenzverfahren auch versucht werden, in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens (Fortführung) zu erreichen ( Sanierung). Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen 4 Verbindlichkeiten zu befreien (§1 InsO).
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