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Weitere Begriffe :
Verbraucherkreditgesetz
Handelsfaktura
Arbeitsdirektor

Kommissionär

ist ein Vollkaufmann, der Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person (fremde Rechnung) kauft oder verkauft. Die andere Person heißt Kommittent. Geregelt in §§ 383 fT HGB.

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