Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
Suche im Management-Lexikon
 
 
 
     
  Suche nach Anfangsbuchstaben  
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z  
     
 

 

Weitere Begriffe :
Inflation
Innerbetriebliche Leistungen
STABEX

Körperschaftsteuer

(engl. corporation tax) Die Körperschaftsteuer zählt zu den Personensteuern (, Steuern), wobei dieser im Gegensatz zur Einkommensteuer keine natürlichen, sondern juristische Personen unterliegen. Das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht. Der Steuerpflicht unterliegt das Einkommen einer juristischen Person, wobei sich die Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des Einkommen und Körperschaftsteuergesetzes vollzieht. Vor Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes betrug der Steuersatz für thesaurierte (einbehaltene) + Gewinne 40 To, für ausgeschüttete Gewinne (Gewinnausschüttung) hingegen 30 %. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung war aufseiten des Anteilseigners im Falle einer Ausschüttung die Anrechnung von Körperschaftsteuer vorgesehen. Im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes wurde das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren durch das pauschalierte Halbeinkünfteverfahren mit dem Ziel der Vereinfachung der Besteuerung ersetzt. Hierbei wird eine relativ niedrige Definitivsteuer auf Unternehmensebene (25 %) mit einer pauschalen Berücksichtigung dieser Vorbelastung durch Ansatz der halben r Dividende beim Anteilseigner (Halbeinkünfte) kombiniert. Das Steueraufkommen steht dem Bund und den Ländern je zur Hälfte zu (Gemeinschaftsteuer). Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine direkte Steuer (Steuersubjekt und Steuerschuldner sind identisch). Sie zählt zu den Ertragsteuern.

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Koordination
 
Korrelation

 

 
 

Rechtliche Hinweise | Impressum
Copyright 2009 - Management-Lexikon - www.manalex.de