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Knappschaftsversicherung
Zweig der Sozialversicherung, in dem alle Arbeitnehmer oder Auszubildenden in Bergbaubetrieben versichert sind; ferner alle Arbeitnehmer, die bei Organisationen der berufsständischen Interessenwahrung des Bergbaues arbeiten und alle Arbeitnehmer bei Bergämtern und ähnlichen Ämtern, die nicht Beamte sind. Die Leistungen entsprechen im wesentlichen denen der allgemeinen Sozialversicherung.
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