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Kirchensteuer

ist eine Steuer, die den Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zusteht. Sie richtet sich nach Landesrecht und kann somit von den Bundesländern unterschiedlich festgesetzt werden. Allgemein beträgt die Kirchensteuer einen bestimmten Prozentsatz der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer und wird vom Arbeitgeber an die Finanzämter abgeführt. Steuerpflichtig sind alle Mitglieder, die diesen Religionsgemeinschaften angehören. Gezahlte Kirchensteuer ist nach Einkommensteuerrecht als Sonderausgaben absetzbar.

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