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Kartell

(engl. pool, cartel) Das Kartell (ital. cartelle = kleines Schreiben, Zettel) ist ein Zusammenschluss von rechtlich selbständig bleibenden Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges (horizontaler Zusammenschluss). Das Kartell entsteht durch ÷ Vertrag (Kartellvertrag), der die wirtschaftliche Selbständigkeit der Vertragschließenden einschränkt, da sich die Mitglieder zum gemeinsamen Handeln verpflichten (beispielsweise zum Verkauf eines Produktes zu einem vereinbarten Verkaufspreis), mit dem Ziel, den Wettbewerb auf einem Markt zu beschränken. Verstößt ein Mitglied gegen die Bestimmungen des Kartellvertrages, so droht eine Vertragsstrafe. Kartelle gibt es in verschiedenen Ausprägungsformen. Sie reichen von freiwilligen, oft nur mündlichen Verhaltensabstimmungen (sog. Frühstückskartell) bis zu vertraglich geregelten und/oder organisatorisch abgewickelten Zweckgemeinschaften. Bei einem Syndikat wird die Verpflichtung der Beteiligten eines Kartells abgesichert durch eine gemeinschaftliche Organisation, die beispielsweise zentralisiert zuständig ist für die Beschaffung und Distribution. Um die Verbraucher (private Haushalte) vor nachteiligen Folgen (z. B. überhöhte Preise) solcher Absprachen zu schützen und den Wettbewerb als entscheidendes Merkmal der Marktwirtschaft zu erhalten, sind in vielen Ländern Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlassen worden. Im deutschen Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWBI, kurz: Kartellgesetz) ist die Bildung von Kartellen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind die grundsätzlich erlaubten, aber vom Bundeskartellamt überwachten anmeldepflichtigen Kartelle, beispielsweise Konditionenkartelle (Konditionen) zur einheitlichen Anwendung allgemeiner Geschäfts , Lieferungs und Zahlungsbedingungen, und die genehmigungspflichtigen Kartelle (z. B. die Einfuhrkartelle). Der Bundeswirtschaftsminister kann grundsätzlich verbotene Kartelle, beispielsweise Konjunkturkrisenkartelle, genehmigen, wenn die Wettbewerbsbeschränkung aus gesamtwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Alle Kartelle müssen in das sog. Kartellregister eingetragen und veröffentlicht werden.

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