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Kapitalertragsteuer

Der Steuerabzug vom Kapitalertrag ist eine Form der Einkommensteuer auf Erträge aus Geld- bzw. Kapitalanlagen sowohl im Inland als auch im Ausland. Die Kapitalertragsteuer wird im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt (§§ 43ff.). Kapitalerträge müssen dann versteuert werden, wenn sich ihre Höhe über den Freigrenzen des Sparerfreibetrags befindet. Unter bestimmten Voraussetzungen (Vorliegen von Einkommensgrenzen) kann ein Anleger vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Diese muß er seinem Kreditinstitut einreichen, um den Steuerabzug zu verhindern.

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