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Junge Aktien
sind die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Alte Aktien erhalten ein Bezugsrecht auf junge Aktien. Die unterschiedliche Bezeichnung wird so lange beibehalten, bis sich die beiden Aktienarten an der Börse angeglichen haben (Kurs, Dividende usw.); sie werden auch gesondert notiert. Danach fällt die Unterscheidung weg.
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