|
|
Joint Venture
Ein Joint Venture ist eine Unternehmenskooperation bzw. eine Art von Unternehmenszusammenschluß.
Mindestens zwei Unternehmen vereinbaren vertraglich eine Zusammenarbeit zur Erreichung eines bestimmten Zieles (z.B. die Entwicklung eines bestimmten Produkts oder die Erreichung einer bestimmten Marktposition).
In der Baubranche werden für Großprojekte Joint Ventures eingegangen, eine sog. ARGE (Arbeitsgemeinschaft).
Im Unterschied zu einer Fusion bzw. einer Übernahme ist das Joint Venture nicht auf einen dauerhaften Zusammenschluss hin ausgerichtet.
Manche Staaten (z.B. China) legen ausländischen Investoren bestimmte Beschränkungen auf, die zum Eingehen eines Joint Ventures mit einem heimischen Unternehmen zwingen.
Jahresüberschuss Wirtschaftslexikon
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|