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Jahreswirtschaftsbericht

Er muß nach § 2 StabG von der Bundesregierung jährlich erstellt werden und jeweils im Januar dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden. Er enthält eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, eine Erläuterung der im laufenden Jahr angestrebten wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Ziele sowie der dazu geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.

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