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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei Aktiengesellschaften einem Anhang. Er dient der Ermittlung des ausschüttbaren Gewinnes, der Rechenschaftslegung sowie als Grundlage für die Bemessung der Besteuerung.

Umfasst nach §264 HGB für Kapitalgesellschaften

- die Bilanz,
- die Gewinn- und Verlustrechnung (G&V)und
- den Anhang, sowie den
- Lagebericht.

Für Nicht-Kapitalgesellschaften umfasst er nach §242 HGB nur
- die Bilanz und die
- die Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Gliederung der Bilanz ist in §266 HGB festgelegt. Sie enthält wiederum Erleichterungen für Nicht-Kapitalgesellschaften, z.B. dürfen einzelne Posten (nicht Positionen!) gesammelt ausgewiesen werden.

Die Gliederung der G&V ist in §275 HGB festgelegt. Erleichterungen s.o.

Im Anhang sind die einzelnen Jahresabschlussposten der Bilanz und der G&V detaillierter erläutert, ebenso sind Verhältnisse, die nicht aus der Bilanz oder G&V direkt ersichtlich sind, anzugeben, wie z.B. Haftungsverhältnisse oder nicht in Anspruch genommene Bürgschaften, oder gegebene Patronatserklärungen.

Der Lagebericht nach §289 HGB wird von der Geschäftsführung erstellt und soll ein vorausschauendes Element des Jahresabschlusses bilden. Es sollen Informationen über Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen gemacht werden, sowie über neue Betriebsstätten und über neue technische Erungenschaften. Generell soll eine Prognose des Managements gegeben werden für die nächsten 1-5 Jahre.

In anderen Rechnungslegungssystemen gibt es die Institution des Lageberichts nicht, äquivalent dazu werden häufig die notes des US-GAAP Abschlusses betrachtet. Diese haben allerdings eine leicht andere Intention und Ausrichtung. In den notes sollen weniger weit vorausschauende Prognosen abgegeben werden (man bedenke die Klagefreudigkeit in den USA und die damit verbundenen Haftungsrisiken bei entsprechend unvorsichtigen Aussagen). Die notes enthalten mehr Zahlenwerk, wie eine Cash Flow Rechnung, oder Investitionskennzahlen, Renditekennzahlen, etc.

Kapitalgesellschaften müssen sich strengeren Regeln der Rechnungslegung unterwerfen, da die Aktionäre dadurch geschützt werden sollen (Prinzip des Gläubigerschutzes). In der deutschen Rechnungslegung gilt als wichtigstes Prinzip das Vorsichtsprinzip, das mit dem Gläubigerschutz einhergeht. In USA und bei den internationalen Rechnungslegungsstandards, den IFRS (=International Financial Reporting Standards), ist die Informationsfunktion höher eingeschätzt, und es gilt das Prinzip der decision usefulness.

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