|
|
Investmentfonds
Investmentfonds, allgemein auch in der kürzeren Form als Fonds bezeichnet werden als spezielles Anlegervermögen von einer Kapitalanlagegesellschal (auch: Investmentgesellschaft) verwaltet, die entsprechende Investmentzertifi kate kauft und verkauft. Das Kapital der Investmentgesellschaft wird dabe durch den Verkauf von Anteilsscheinen aufgebracht.
Man unterscheidet offene und geschlossene Fonds, wobei die offenen be weitem verbreiteter sind. Bei einem offenen Investmentfonds können Anteils scheine jederzeit erworben und wieder veräußert werden. Bei der Form de; geschlossenen Fonds werden die Zertifikate nur bei Errichtung des Fonds auf gelegt und sind nur erhältlich, bis der Fonds eine zuvor vereinbarte Größe erreicht. Anteilsscheine geschlossener Fonds werden von den Investmentgesellschaften nicht oder nur in Ausnahmefällen zurückgenommen. Neben dei Unterteilung in offene und geschlossene Investmentfonds existiert eine weitere Differenzierung der Fonds nach dem Personenkreis, der Anteilsscheine erwerben kann. Bei einem Publikumsfonds steht der Erwerb der Investmentzertifikate jedermann offen, bei Spezialfonds werden dagegen nur bestimmte Personengruppen angesprochen.
Eine weitere Unterscheidung wird nach den Anlageobjekten getroffen. Hier teilen sich die Investmentfonds in Wertpapierfonds und Immobilienfonds. Wertpapierfonds legen das Geld ihrer Kunden in Aktien, Anleihen und am Geldmarkt an; dem entsprechend gibt es Aktienfonds, Anleihefonds (auch: Rentenfonds) und Geldmarktfonds. Die Preise für offene Fonds werden börsentäglich ermittelt.
Eine Geldanlage in Fonds hat geringere Risiken als das Anlegen in Aktien, da die Wertentwicklung der Fonds nicht so stark schwankt wie bei Aktien. Besonders zu empfehlen für Anleger sind Fonds, die einen Vergleichsindex (in Deutschland zum Beispiel den Dax) bei bestimmten Kriterien (z.B. Marktkapitalisierung) schlagen. Nach einer Untersuchung der Zeitschrift FTNANZtest gelang im Jahr 2000 nur sechs Aktienfonds, eine bessere Wertentwicklung als der Dax zu erreichen.
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|