Management Lexikon - Wirtschaftslexikon
 
 
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Weitere Begriffe :
Kostenträgererfolgsrechnung
Börsengesetz
Einzelhandel

Internet

bezeichnet ein weltweites Netzwerk von privaten, gewerblichen und institutionellen Computern, die über ihren Verbund die Übermittlung von computergestützten Informationen und Dienstleistungen ermöglichen. Die Zahl der Teilnehmer wächst jährlich mit zweistelligen Wachstumsraten. Über sogenannte Online-Dienste oder Provider lassen sich weltweit Nachrichten (e-mails) versenden, sogenannte Online-Recherchen in Datenbanken durchführen, EDV-Programme beziehen usw.

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