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Insolvenz
(engl. insolvency) Insolvenz, auch Zahlungsunfähigkeit, beschreibt das auf Mangel an + Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen i Verbindlichkeiten (p Schulden) noch im Wesentlichen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist nach der Insolvenzordnung i. d. R. gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 Insolvenzordnung [InsO] ). Die Zahlungsunfähigkeit ist zusammen mit der . Überschuldung allgemeiner Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 16ff. InsO). Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ebenfalls Eröffnungsgrund, falls der Schuldner dies beantragt (§ 18 InsO). Sie ist gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Die Insolvenzordnung regelt seit 1.1.1999 anstelle der bisher geltenden Konkursordnung (Konkurs) das Insolvenzverfahren bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie anstelle der Vergleichsordnung (Verg1O) das Verfahren bei drohender Überschuldung.
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