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Inhaberaktie
Die Inhaberaktie ist die am weitesten verbreitete Form eines Anteilscheines an einer Aktiengesellschaft. Die Aktie weist allein den Inhaber als Anteils eigner aus, das heißt, wer die Aktie in Besitz hat, dem stehen die Rechte und Pflichten eines Aktionärs zu (im Gegensatz zur namentlich gekennzeichneten Namensaktie). Inhaberaktien lassen sich ohne Schwierigkeiten übertragen und veräußern, sie sind daher die im Aktienhandel gebräuchlichsten Aktien.
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