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Indossament
Das Indossament ist die Anweisung auf der Rückseite eines Orderpapiers, z. B. eines Wechsels, mit der der Inhaber des Papiers die Rechte auf einen Dritten überträgt, an den das Orderpapier weitergegeben wird (Indossatar). Derjenige, der das Papier weitergibt, wird Indossant genannt. Bezeichnet der Indossant den Indossatar namentlich, heißt das Indossament Vollindossament. Wird der Empfänger des Papiers nicht bezeichnet, spricht man von einem Blankoin-dossament. Das Übertragen des Orderpapiers kann auch durch ein zusätzliches Dokument, das fest mit dem Orderpapier zu verbinden ist, erfolgen (Allonge).
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