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Indirekte Steuern
sind Steuern, die vom Steuerpflichtigen lediglich vorab an den Fiskus entrichtet und dann auf dritte Personen überwälzt werden. Hierzu gehören Zölle, Verkehrsteuern und Verbrauchsteuern. Beispiele: Branntweinsteuer (Branntweinmonopol), - Mineralölsteuer, die zunächst vom Produzenten entrichtet und dann in den Preisen an den Verbraucher weitergegeben werden.
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