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Indexklausel
Wertsicherungsklausel in Verträgen. Sie definiert bei Erhöhung bestimmter Preisindizes (zum Beispiel gewogene Durchschnittspreise für Lebenshaltung, Baukosten, Effektivlöhne, Importpreise usw.) die Leistung eines Zuschlages zur Geldschuld (Indexierung).
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